Anbieter prüfen

Das derzeit wieder stark wachsende Thema „bAV ohne Versicherung“ oder „pauschaldotierte Unterstützungskasse“ lässt immer mehr Gesellschaften auf den Markt treten, die sich als Anbieter oder Konzeptionär von internen Versorgungswerken, wie einer pauschaldotierten Unterstützungskasse oder Direktzusagen-Versorgungswerken präsentieren.

 

Interessierten Unternehmern fällt es häufig schwer, Qualität und Kompetenz zu beurteilen und den richtigen und für ihn geeigneten pauschaldotierte Unterstützungskasse Anbieter auszuwählen oder zu finden oder gar Kosten und Leistungen zu vergleichen.

Anbieter klassifizieren, beurteilen und prüfen

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse Anbieter sind in vielerlei Hinsicht unterschiedlich und mit unterschiedlichstem Hintergrund, Erfahrungen und Kompetenzen ausgestattet. Auch die Interessen und Kernkompetenzen sind durchaus unterschiedlich. Manche sind nur. Vermittler oder Berater, die mit den eigentlichen Anbietern und Konzeptionäre zusammenarbeiten. Dennoch lassen sich pauschaldotierte Unterstützungskasse Anbieter durchaus klassifizieren und in drei Gruppen einteilen. Nachfolgend sollen die am Markt anzutreffenden Anbieter klassifiziert werden und im Anschluss eine Möglichkeit der Beurteilung und Überprüfung an die Hand gegeben werden.

Warum die Wahl des richtigen „Anbieters“ so wichtig ist

Pauschaldotierte Unterstützungskassen haben eine hohe Effizienz, da sie regelmäßig als soziale Einrichtung steuerfrei sind. Diese Steuerbefreiung sollte auch langfristig erhalten bleiben. Dies ist nur möglich, wenn die vielfältigen Vorschriften eingehalten und Stolperfallen und Fehler vermieden werden. Vertrauen ist hier die entscheidende Grundlage. Nur eine umfassende Aufklärung und passgenaue einzellfall- und zielorientierte Konzeption gewährleistet langfristige Zufriedenheit mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse.

Anbieter für die pauschaldotierte Unterstützungskasse richtig auswählen
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Einteilung der Anbieter

Pauschaldotierte Unterstützungskassen werden meist in der Rechtsform des eingetragenen Vereins e.V., in anderen Fällen auch in der Rechtsform der GmbH oder der Stiftung gegründet und geführt. Schon die Satzung ist hier für die Steuerfreiheit von grundsätzlicher Bedeutung. Es handelt sich also um selbständige Körperschaften, denen Unternehmen als Trägerunternehmen beitreten und Ihre betriebliche Altersversorgung darüber als einem mittelbaren Durchführungsweg organisieren. Diese Körperschaften sind bei entsprechend richtiger Ausgestaltung und Beachtung der steuerlichen Auflagen als soziale Einrichtungen auch steuerbefreit. § 1 bis 3 KStDV sind einige dieser Vorschriften, aber auch der § 4 d EStG sieht einige Voraussetzungen vor, die für den Erhalt der Steuerbefreiung erforderlich sind.

 

Steuerliche Kommentare zur pauschaldotierten Unterstützungskasse füllen ganze Bände. Zuletzt sind natürlich die richtigen Regelungen in der Satzung und deren tatsächliche Einhaltung für eine Steuerfreistellung einer Unterstützungskasse von grundlegender Bedeutung. Die Trägerunternehmen benötigen allerdings meist auch Hilfestellung bei der Ausfertigung aller Dokumente im Zusammenhang mit der Gründung und Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse. Dies setzt steuerliche und insbesondere rechtliche und arbeitsrechtliche Beratung voraus. Die Körperschaften müssen letztendlich auch verwaltet und geführt werden. Die Satzung und anderen Unterlagen sind laufend an die aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung anzupassen. Von entscheidender Bedeutung ist die Erstellung einer rechtssicheren, zielkonformen Versorgungsordnung als unternehmenseigene Spielregel für die pauschaldotierte Unterstützungskasse bzw. das Versorgungswerk. Verwaltungs- und Beratungsgesellschaften finanzieren sich meist aus Honoraren für die Einrichtung und für die laufende Verwaltung. Unterschiedlich sind regelmäßig Qualifikation, Absicht, Hintergrund und Erfahrung oder Verbindung mit Kapitalanlagegesellschaften.

Berufsständische, zur Rechtsdienstleistung und Steuerberatung befugte Berater

Eine wichtige Gruppe sind berufsständische Organisationen, die in Kooperation oder einer Gesellschaft, grundsätzlich mit direkter Auftragnahme, verantwortlich ein Versorgungswerk konzipieren. Derartigen Gesellschaften haben die erforderlichen staatlichen Genehmigungen zur Steuer- und Rechtsberatung, haben keinerlei Interesse am Vertrieb von Kapitalanlagen, bieten die entsprechende Flexibilität ein Versorgungswerk passgenau auf das Unternehmen zuzuschneiden und verfügen meist über eine entsprechende langjährige betriebswirtschaftliche Erfahrung in diesem Bereich.

 

Derartige Gesellschaften stellen auch eine langjährige Verwaltung entsprechend sicher, die viel steuerliches Wissen und auch rechtliche Kompetenz erfordert.

 

Gewerbliche Anbieter pauschaldotierter Unterstützungskassen

Ein Teil der Unterstützungskassen wird von gewerblichen Gesellschaften geführt. Diese entstammen meist der Finanzdienstleistungsbranche oder der Unternehmensberatung. Qualifikationen von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und auch Mathematikern sind hier selten vertreten.

 

Teilweise wird auf eine Kooperation mit einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater hingewiesen oder ein Anwalt im Hintergrund namentlich oder auch anonym als Unterstützung beschrieben. Nachdem es sich bei der Errichtung eines Versorgungswerkes, der Erstellung einer Versorgungsordnung, der Ausfertigung einer Zusage für den Gesellschaftergeschäftsführer, der Entgeltumwandlungsvereinbarungen, Schaffung von Insolvenzschutz für nicht dem PSV unterliegende Geschäftsführer etc. um juristische Beratungsleistungen in einem konkreten Einzelfall handelt, handelt es sich hier bei einer derartigen Gestaltung und Situation um unerlaubte Rechtsberatung. Das gleiche gilt für die vielfältigen steuerlichen Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten jenseits des Arbeitsrechts. Diese sind ebenfalls nur Steuerberatern oder Rechtsanwälten vorbehalten. Unerlaubte Rechtsberatung und unerlaubte Steuerberatung hat allerdings weitreichende Folgen, die nicht näher spezifiziert werden müssen. Mehr dazu hier: https://authent-gruppe.de/services/

 

Letztendlich wird auch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hier ihren Schutz versagen. Die Kooperation mit einem Anwalt im Hintergrund, ob namentlich bekannt oder nicht, ändert daran überhaupt nichts, solange er nicht direkter Auftragnehmer wird. Es bleibt letztlich unerlaubte Rechtsberatung, auch wenn ein Anwalt im Hintergrund wirkt.

 

Auftragnehmer ist hierbei meist die gewerbliche Gesellschaft, die schlicht dafür weder Zulassung hat noch haftet und auch der Rechtsanwalt hat oft nur Muster zur Verfügung gestellt.

Vertrieb von Kapitalanlagen mit pauschaldotierter Unterstützungskasse im Angebot

Teilweise treten am Markt auch Gesellschaften auf, deren Geschäftszweck die Kapitalanlage ist. Auftritt und Zulassung oder behördliche Genehmigungen weisen diese Gesellschaften eindeutig als Finanzdienstleistungsunternehmen aus. Hauptziel und Geschäftszweck ist die Vermittlung, Beratung oder Konzeption von und in Zusammenhang mit Kapitalanlageprodukten. Hier geht es um Verkauf und Provision von Kapitalanlagen. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist deshalb als trojanisches Pferd oft als Vehikel oder im Angebot, mit dem Ziel die Kapitalanlagen alternativ in anderer Gestalt zu vertreiben oder den Vertrieb durch Versprechen von Steuerfreiheit zu erleichtern. Rechtsanwälte sind hier, wie bei den gewerblichen Anbietern pauschaldotierter Unterstützungskassen ebenso wenig mit dabei, werden nur anonym oder namentlich werblich hervorgehoben, ohne direkt an der Beratung beteiligt zu sein, zu haften und die Beratung zu verantworten. Das Thema unerlaubte Rechtsberatung, unerlaubte Steuerberatung stellt sich hier ebenfalls. Darüber hinaus stellt sich die Frage der Kompetenz. Ungeachtet der Frage der Erlaubnis stellt sich die Frage der tatsächlichen Befähigung und Spezialisierung. Kann jemand in zwei Bereichen wirklich gut sein, zumal es sich sowohl bei der Vermögensberatung und Kapitalanlageberatung, als auch bei der Konzeption und Verwaltung pauschaldotierten Unterstützungskassen um sehr Komplexe und anspruchsvolle Themen handelt.

 

Nahezu immer findet sich hier eine zwangsweise Koppelung zwischen Kapitalanlage und pauschaldotierter Unterstützungskasse. Der Unternehmer kann weder entscheiden ob er etwas anlegt, noch wieviel er anlegt, noch in welchen Produkten er seine Kapitalanlage betreiben möchte. All dies sollte im Normalfall nur er alleine entscheiden, ohne jegliche Vorgabe und Einflussnahme.

 

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse arbeitet meist nur mit Mustern und Standardlösungen mit vorgegebener Kapitalanlage.

CHECKLISTE UND WICHTIGE FRAGEN bei der Auswahl eines Berates oder Anbieters für die pauschaldotierte Unterstützungskasse

Checkliste und wichtige Fragen

bei der Auswahl eines Berates oder Anbieters für die pauschaldotierte Unterstützungskasse

Unabhängig welcher Anbieter in Frage kommt, bei einem derart langfristigen und auch volumenmäßig meist bedeutenden Thema stellt sich immer die Frage der richtigen Auswahl eines Partners, an den man zwar nicht zwangsweise gebunden ist, der aber regelmäßig entscheidende Weichen stellt.

 

Folgende Fragen bieten Anhaltspunkte zur Beurteilung des jeweiligen Anbieters:

 

  1. Sind Rechtsanwälte und Steuerberater direkte Auftraggeber oder lediglich im Hintergrund? Unterschreiben sie Beratungsauftrag oder Einrichtungsauftrag?
  2. Kommen Standardverträge ohne oder mit geringfügiger Anpassungsmöglichkeit oder individualisierte Verträge zum Einsatz?
  3. Wie viele Jahre Erfahrung haben die handelnden Personen? Wie lange existiert die Beratungsgesellschaft?
  4. Wie viele Unterstützungskassen werden verwaltet?
  5. Wann wurden die Unterstützungskassen gegründet?
  6. Liegen die Bescheide für die Steuerfreistellung vor?
  7. Wie viele Trägerunternehmen werden verwaltet?
  8. Welche Ergebnisse brachte die letzte Lohnsteuerprüfung und Sozialversicherungsprüfung?
  9. Welche Ergebnisse brachte die letzte Betriebsprüfung?
  10. Gab es bereits Rechtstreit in Zusammenhang mit fehlerhafter Beratung?
  11. Sind Kapitalanlagen zwangsweise zu zeichnen?
  12. Ist es möglich die gesamte Liquidität im Unternehmen zu belassen und damit zu arbeiten?
  13. Verfügt die Gesellschaft über Mathematiker?
  14. Wie hoch sind die Deckungssummen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherer?
  15. Wie erfolgt die Betreuung von Trägerunternehmen, Unterstützungskasse, Pflege und Änderung der Satzung etc.?
  16. Werden individuelle Versorgungsordnungen erstellt?
  17. Wie hoch sind die Kosten für Verwaltung und Einrichtung?
  18. Welche Zusatzkosten entstehen für die Änderung von Satzung, Betriebsprüfungen, Beiratswahlen und sonstige außerordentliche unregelmäßige Tätigkeiten?
  19. Wie sicher ist die Datenlagerung und wo werden die Daten gelagert?
  20. Welche Programme und Softwaresysteme bestehen?
  21. Entstehen Zusatzkosten für Geschäftsführerzusagen und damit zusammenhängende Dokumente wie Verpfändung oder Gesellschafterbeschluss?
  22. Wie ist der Beirat besetzt?
  23. Welche Informationen werden mir schriftlich vor Vertragsabschluss bereits zur Verfügung gestellt zur Information?
  24. Erhalte ich alle für mich entscheidenden Punkte auch schriftlich bestätigt?
  25. Erfolgt vor einer Entscheidung eine umfassende Beratung und Aufklärung unter Einbeziehung aller Durchführungswege und der persönlichen Vorstellungen und Zielprämissen?
  26. Können sowohl Renten als auch Kapital versicherungsmathematisch bearbeitet werden? (Auch wenn Kapital im Regelfall empfehlenswerter ist)
  27. Werden Lastwertgutachten im Rahmen der Verwaltung zur Verfügung gestellt?
  28. Wie sind die Positionen in der Verwaltung besetzt?
  29. Wie ist sichergestellt, dass die Verwaltung langfristig verlässlich arbeitet?
  30. Werden die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit eingehalten? 88/8/4 Regelung, 50 -50 Arbeitnehmer und GGF/Angehörige
  31. Werden Hochrechnungen korrekt und transparent erstellt?
  32. Ist die PSV Pflicht, die partielle Steuerpflicht, die Versteuerung überschüssigen Kassenvermögens bei Beendigung in der Hochrechnung enthalten?
  33. Sind alle Posten der Hochrechnung gesondert und einzeln nachvollziehbar?
  34. Enthält die Hochrechnung auch steuerliche Nachteile in einzelnen Jahren? (meist 8. – 10. Jahr)
  35. Wurden die Hochrechnungen ohne Fluktuation oder sonstiger positiver Prognosen erstellt?
  36. Wurde ein Break-even-Zins berechnet, der bei Kostenneutralität erzielt werden muss?
  37. Wurde ausschließlich mit hohen Anlageerwartungen gerechnet?

 

Diese Fragen sind sicherlich nicht anschließend und für jeden Unternehmer sind noch andere Fragen ergänzend wichtig. Eine Unterstützungskasse und deren Verwaltung sollte jedoch zu diesen Fragen Stellung nehmen. Für eine Beurteilung helfen sicherlich auch spezialisierte Anwälte oder Organisationen wie der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.

 

So vorteilhaft die pauschaldotierte Unterstützungskasse sein kann, es ist immer nur ein Tool das unterschiedlich benutzt werden kann. Eine gründliche Entscheidung ist in solchen Fragen sinnvoll und notwendig. Falsch angewendet, fehlerhaft beraten und unverantwortlich konzipiert, kann die pauschaldotierte Unterstützungskasse auch nachteilig sein und problematisch werden.