Die pauschaldotierte Unterstützungskasse Anbieter sind in vielerlei Hinsicht unterschiedlich und mit unterschiedlichstem Hintergrund, Erfahrungen und Kompetenzen ausgestattet. Auch die Interessen und Kernkompetenzen sind durchaus unterschiedlich. Manche sind nur. Vermittler oder Berater, die mit den eigentlichen Anbietern und Konzeptionäre zusammenarbeiten. Dennoch lassen sich pauschaldotierte Unterstützungskasse Anbieter durchaus klassifizieren und in drei Gruppen einteilen. Nachfolgend sollen die am Markt anzutreffenden Anbieter klassifiziert werden und im Anschluss eine Möglichkeit der Beurteilung und Überprüfung an die Hand gegeben werden.
Anbieter ist bereits ein falscher und irreführender Begriff. Eine pauschaldotierte Unterstützungskasse lässt sich nicht anbieten wie eine Versicherung, die nach ein paar Argumenten abgeschlossen wird oder nicht. Eine pauschaldotierte Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg, der so einfach er in der Wirkweise betriebswirtschaftlich auch ist, so komplex ist er in der arbeitsrechtlichen und steuerlichen Basis. Eine qualifizierte, umfangreich aufklärende Beratung und individuell zugeschnittene Konzeption und Einführung im Unternehmen ist zum Einen unverzichtbar und zum Anderen auch nur mit entsprechender Qualifikation eines Rechtssanwalts und Steuerberaters möglich und in weiten Teilen zulässig.
Pauschaldotierte Unterstützungskassen haben eine hohe Effizienz, da sie regelmäßig als soziale Einrichtung steuerfrei sind. Diese Steuerbefreiung sollte auch langfristig erhalten bleiben. Dies ist nur möglich, wenn die vielfältigen Vorschriften eingehalten und Stolperfallen und Fehler vermieden werden. Vertrauen ist hier die entscheidende Grundlage. Nur eine umfassende Aufklärung und passgenaue einzellfall- und zielorientierte Konzeption gewährleistet langfristige Zufriedenheit mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse.
Pauschaldotierte Unterstützungskassen werden meist in der Rechtsform des eingetragenen Vereins e.V., in anderen Fällen auch in der Rechtsform der GmbH oder der Stiftung gegründet und geführt. Schon die Satzung ist hier für die Steuerfreiheit von grundsätzlicher Bedeutung. Es handelt sich also um selbständige Körperschaften, denen Unternehmen als Trägerunternehmen beitreten und Ihre betriebliche Altersversorgung darüber als einem mittelbaren Durchführungsweg organisieren. Diese Körperschaften sind bei entsprechend richtiger Ausgestaltung und Beachtung der steuerlichen Auflagen als soziale Einrichtungen auch steuerbefreit. § 1 bis 3 KStDV sind einige dieser Vorschriften, aber auch der § 4 d EStG sieht einige Voraussetzungen vor, die für den Erhalt der Steuerbefreiung erforderlich sind.
Steuerliche Kommentare zur pauschaldotierten Unterstützungskasse füllen ganze Bände. Zuletzt sind natürlich die richtigen Regelungen in der Satzung und deren tatsächliche Einhaltung für eine Steuerfreistellung einer Unterstützungskasse von grundlegender Bedeutung. Die Trägerunternehmen benötigen allerdings meist auch Hilfestellung bei der Ausfertigung aller Dokumente im Zusammenhang mit der Gründung und Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse. Dies setzt steuerliche und insbesondere rechtliche und arbeitsrechtliche Beratung voraus. Die Körperschaften müssen letztendlich auch verwaltet und geführt werden. Die Satzung und anderen Unterlagen sind laufend an die aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung anzupassen. Von entscheidender Bedeutung ist die Erstellung einer rechtssicheren, zielkonformen Versorgungsordnung als unternehmenseigene Spielregel für die pauschaldotierte Unterstützungskasse bzw. das Versorgungswerk. Verwaltungs- und Beratungsgesellschaften finanzieren sich meist aus Honoraren für die Einrichtung und für die laufende Verwaltung. Unterschiedlich sind regelmäßig Qualifikation, Absicht, Hintergrund und Erfahrung oder Verbindung mit Kapitalanlagegesellschaften.
bei der Auswahl eines Berates oder Anbieters für die pauschaldotierte Unterstützungskasse
Unabhängig welcher Anbieter in Frage kommt, bei einem derart langfristigen und auch volumenmäßig meist bedeutenden Thema stellt sich immer die Frage der richtigen Auswahl eines Partners, an den man zwar nicht zwangsweise gebunden ist, der aber regelmäßig entscheidende Weichen stellt.
Folgende Fragen bieten Anhaltspunkte zur Beurteilung des jeweiligen Anbieters:
Diese Fragen sind sicherlich nicht anschließend und für jeden Unternehmer sind noch andere Fragen ergänzend wichtig. Eine Unterstützungskasse und deren Verwaltung sollte jedoch zu diesen Fragen Stellung nehmen. Für eine Beurteilung helfen sicherlich auch spezialisierte Anwälte oder Organisationen wie der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.
So vorteilhaft die pauschaldotierte Unterstützungskasse sein kann, es ist immer nur ein Tool das unterschiedlich benutzt werden kann. Eine gründliche Entscheidung ist in solchen Fragen sinnvoll und notwendig. Falsch angewendet, fehlerhaft beraten und unverantwortlich konzipiert, kann die pauschaldotierte Unterstützungskasse auch nachteilig sein und problematisch werden.