Ein Vergleich von Kosten zwischen Anbietern sollte immer Folgendes berücksichtigen:
Gerade die Kosten der Rechtsanwälte spielen eine erhebliche Rolle, wenn man, was dringend zu raten ist, die direkte Haftung und individuelle Unterlagengestaltung wünscht. Ein Verweis auf Muster, Rechtsanwälte im Hintergrund oder der Hinweis den eigenen Steuerberater oder Rechtsanwalt einzuschalten, bringt meist wenig, da meist die tiefe Sachkenntnis fehlt.
Auch Verwaltungskosten pauschaldotierter Unterstützungskassen sind unterschiedlich. Von Fix bis variabel, all-inclusive und jede Leistung gesondert, ist die gesamte Bandbreite zu finden. Variable Verwaltungskosten in Promille klingen zwar oft wenig, übersteigen jedoch schnell die üblichen Kosten, da 3 Promille tatsächlich 0,3 % sind und bei einer Zusage von lediglich 100.000 € schon 300 € pro Jahr und Arbeitnehmer betragen.
Auch der Umgang mit stillgelegten Verträgen oder bei Fluktuation ist unterschiedlich. Während prozentuale Einrichtungskosten aus Haftungs- und Beratungsgründen bzgl. der Teilnahme im Interesse des Arbeitgebers liegen, gibt es für volumenabhängige Verwaltungskosten ebenso wenig Rechtfertigung wie bei Erhöhung der Verwaltungskosten bei zwei und mehr Zusagen je Mitarbeitenden.
Ein Vergleich der Kosten einer bAV-Versicherung (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) mit einer pauschaldotierten Unterstützungskasse führt zwar regelmäßig zu deutlich geringeren Kosten der pauschaldotierten Unterstützungskasse, jedoch ist diese Betrachtung zu knapp und eindimensional.
Mehr dazu hier. https://www.anwalt.de/rechtstipps/vergleich-der-kosten-in-der-bav-mit-versicherungen-und-pauschaldotierter-unterstuetzungskasse-192339.html